cherung. Dieses Interesse ist in jeder Sozialversicherung von grossem Gewicht (vgl. Duc, a.a.O, Rz 22, mit weiteren Hinweisen). Anderseits geht es ein Stück weit auch um fiskalische Interessen, denn eine Aufhebung des Teilmonopols würde die Bundeskasse in beträchtlichem Ausmass belasten. Diese beiden Interessen sind gegen das Interesse der privaten Versicherungsunternehmen an zusätzlichen Geschäftsmöglichkeiten abzuwägen.