Einerseits hat das Teilmonopol eindeutige Vorteile für die SUVA-versicherten Branchen. Anderseits ist es auch für die Bundeskasse (und somit für die Steuerzahler) eine kostengünstige Lösung. Insgesamt trägt das System dazu bei, die finanziellen Folgen aus den unterschiedlichen Berufs- und Nichtberufsunfallrisiken der verschiedenen Branchen mit höheren Risiken auszugleichen. So betrachtet verstösst der Gesetzgeber u.E. nicht gegen die Rechtsgleichheit, wenn er die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Branchen auf Grund des Teilmonopols der SUVA unterschiedlich behandelt.