92 UVG). Dank dem Teilmonopol können die branchenspezifischen Risiken (z.B. bezüglich der Unfälle in allen Schreinerei-Betrieben) besser ausgeglichen werden, als wenn sich die Betriebe einer Branche bei mehreren privaten Versicherungsunternehmen versichern, weil dies zu einer Verkleinerung der Risikogemeinschaften führt. Auch die branchenbezogene Betrachtung führt demnach im Ergebnis zu günstigeren Prämien, was im Interesse der versicherten Betriebe liegt. Das Gesagte gilt auch bei den Nichtbetriebsunfallversicherungen.