triebe nicht allzu gross werden zu lassen. Das Teilmonopol hat also bezüglich der Versicherungsprämien eine eher ausgleichende Wirkung, was in der Sozialversicherung durchaus erwünscht sein kann (vgl. Duc, a.a.O.). - Ähnliche Überlegungen gelten mit Bezug auf die einzelnen bei der SUVA versicherten Branchen. Zwar ist auch die SUVA gehalten, ihre Prämien risikogerecht festzulegen (Art. 92 UVG).