Das Teilmonopol der SUVA hat zur Folge, dass die Beschäftigten eines Unternehmens je nach Branche zwingend bei der SUVA versichert sind oder dass ihr Arbeitgeber sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen seiner Wahl versichern kann (vgl. oben Ziff. 1.1.6). In dieser Hinsicht wird die Frage aufgeworfen, ob diese Ungleichbehandlung verfassungsmässig sei. Insbesondere wird gefragt, ob damit nicht das Prinzip der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen (als Bestandteil der Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV) verletzt werde. Dazu drängt sich vorab folgende Vorbemerkung auf: