Vorerst soll der Frage nachgegangen werden, ob sich das Teilmonopol mit der Rechtsgleichheit vereinbaren lässt. Auf Grund der Prüfung der Rechtsgleichheitsproblematik wird es leichter fallen, die öffentlichen Interessen zu erkennen, welche das Teilmonopol allenfalls rechtfertigen können. 1.2.5 Das Teilmonopol der SUVA hat zur Folge, dass die Beschäftigten eines Unternehmens je nach Branche zwingend bei der SUVA versichert sind oder dass ihr Arbeitgeber sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen seiner Wahl versichern kann (vgl. oben Ziff.