Paul Richli, Grundriss des schweizerischen Wirtschaftsverfassungsrechts, 2007, N 234). 1.2.3 Bis zum Erlass des UVG im Jahre 1981 hatte die SUVA ein umfassendes Monopol in der Unfallversicherung, doch erstreckte sich das Versicherungsobligatorium nach dem Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1911 nur auf die industriellen Betriebe im Sinne des Arbeitsgesetzes, die Verkehrs- und Transportunternehmungen, das Baugewerbe und die Regiebetriebe öffentlicher Verwaltungen (vgl. die Botschaft vom 18. August 1976 zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung, BBl 1976 III 141 ff.