Die entsprechende Verfassungsbestimmung kann das Monopol ausdrücklich vorsehen (vgl. z.B. Art. 99 Abs. 1 BV, Banknoten- und Münzmonopol). Es genügt jedoch auch eine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, wenn sich auf Grund der Auslegung (Wortlaut, Entstehungsgeschichte usw.) ergibt, dass die Kompetenznorm die Errichtung eines Monopols miteinschliesst (vgl. statt vieler Häfelin/Haller/Keller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 7. Auflage 2008, N 716; Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, 2006, N 2571 f.) Ein typisches Beispiel dafür ist Art.