Im Zusammenhang mit einer Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG, SR 832.20) ersuchte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates darum, folgende Fragen zu begutachten: 1. Verfassungsmässigkeit der heutigen Mehrfachträgerschaft mit Teilmonopol der SUVA bei der Durchführung des UVG. 2. Verfassungsmässigkeit eines allfälligen Angebots von Zusatzversicherungen zum UVG durch die SUVA. 3. Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Nebentätigkeiten.