Regeste: - Das Teilmonopol der SUVA im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung stützt sich auf Art. 117 Abs. 1 BV. Dass die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Branchen aufgrund des Teilmonopols hinsichtlich der obligatorischen Unfallversicherung unterschiedlich behandelt werden, verstösst weder gegen die Rechtsgleichheit im Allgemeinen noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen. Das Teilmonopol der SUVA beruht auf hinreichenden öffentlichen Interessen und ist mit Blick auf diese Interessen als verhältnismässig zu betrachten.