Es ist nach den obenstehenden Ausführungen nicht nötig, aber möglich, die Vertragsbestimmungen um eine ausdrückliche Antwort auf die heute interessierende Frage zu ergänzen. Eine Möglichkeit wäre, am Ende von Ziffer 20 Absatz 4 einen zweiten Satz einzufügen: «(...) und nach diesem Vertrag. Insbesondere gelten damit sämtliche Auslagen als entschädigt, seien es Kommunikations- und Transportkosten, Gebühren jeglicher Art oder sonstige Aufwendungen.»