VPB/JAAC/GAAC 2008 126 Gutachten der Aussendienstmitarbeiter gelten, für die Telefongebühren, für den Druck der Rechnungen, Mahnungen und Betreibungsbegehren. Die Vertragspartner hatten beim Vertragsschluss nach dem Vertrauensprinzip 15 nicht den geringsten Anlass, an der geschilderten Risiko- und Chancen-Verteilung zu zweifeln. Die Regelung in Ziffer 20 des Vertrages ist klar; der Billag war bewusst, dass sie als Unternehmerin unter Vertrag genommen wurde und ihr unternehmerisches Risiko würde tragen müssen.