Der Bundesrat hat sich in der RTVV für die Variante der Übertragung auf eine unabhängige Organisation entschieden und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Stelle ausserhalb der Bundesverwaltung als Gebührenerhebungsstelle zu bezeichnen 9. Schon in der Verordnung werden dieser Stelle weitreichende Kompetenzen zugewiesen, welche unter anderem den Erlass von Verfügungen und die Betreibung säumiger Gebührenpflichtiger umfassen. Die letztgenannte Kompetenz umfasst von Wortlaut und Sinn her alle Rechtshandlungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung notwendig sein können, also auch die Bevorschussung nach Art.