6 Ausführlicher zu Art. 68 SchKG die «Rechtsabklärung betreffend die Anfrage vom 28. Juni 2005» (gerichtet ans Bundesamt für Kommunikation) der Sektion Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht des Bundesamtes für Justiz. VPB/JAAC/GAAC 2008 123 Gutachten Vor diesem Hintergrund kann die heute streitige Frage nicht durch eine Auslegung von Art. 68 SchKG gelöst werden. Vielmehr muss danach gefragt werden, wer aufgrund des Innenverhältnisses welche Rechte und Pflichten hat.