Die Konzeption des Entwicklungsschrittes 2008/11 bewegt sich im Rahmen dieser Richtlinien. Die strategische Bedrohungsanalyse bleibt erhalten. Eine – zurzeit noch eher konzeptionelle – Aufwuchsplanung besteht. Der Bundesrat hat den Aufwuchskern so konzipiert, dass die verbleibenden, auf die Abwehr eines konventionellen militärischen Angriffs auf die Schweiz ausgerichteten Mittel die Aufrechterhaltung der Verteidigungskompetenz ermöglichen. Der Kräfteansatz ist so geplant, dass aus dem bestehenden Aufwuchskern heraus eine Erstellung der Verteidigungsfähigkeit nach heutiger Einschätzung möglich erscheint.