Im Fall einer sich abzeichnenden konkreten Verschlechterung des sicherheitspolitischen Umfelds und aufgrund politischer Entscheide ist vorgesehen, das Leistungspotenzial der Armee in den Bereichen Doktrin, Organisation, Ausbildung, Material und Personal zu erhöhen. Diesen Vorgang bezeichnet der Bundesrat als Aufwuchs. Der Begriff des Aufwuchses ist für jede militärische Aufgabe und gegen jede Form der Bedrohung anwendbar. Um die Abhängigkeit vom Aufwuchsziel auszudrücken, nennen wir ihn relativen Aufwuchs. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 66 Gutachten