Der Gesetzgeber hat demzufolge zwar die für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlichen Ressourcen bereitzustellen; gleichzeitig begrenzt die Gesamtheit der verfügbaren Ressourcen die Anforderungen an die Erfüllung eines Verfassungsauftrages. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 64 Gutachten