Die Verfassung bildet daher den Widerstreit politischer Anliegen ab. Ihre Normen können sich entgegenstehende Interessen verfolgen. Die politischen Anliegen konkurrieren gleichzeitig um die Zuteilung der verfügbaren finanziellen Ressourcen. Es ist am Gesetzgeber, den Ausgleich zwischen verschiedenen konkurrierenden Verfassungsaufträgen zu schaffen. Dazu zählt auch das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts und einer volkswirtschaftlich tragbaren Steuerlast. Der Gesetzgeber hat demzufolge zwar die für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlichen Ressourcen bereitzustellen;