Der Kräfteansatz ist so geplant, dass aus dem bestehenden Aufwuchskern heraus eine Erstellung der Verteidigungsfähigkeit nach heutiger Einschätzung möglich erscheint. Soweit der Entwicklungsschritt 2008/11 eine Reduktion der primär auf die Abwehr eines konventionellen Angriffs ausgerichteten Mittel, verbunden mit einem Aufwuchskonzept, betrifft, ist er verfassungskonform.