VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 61 Gutachten c) Verfassungsrechtliche Richtlinien zu einem Aufwuchskonzept An diese Richtlinien zum Erhalt der Verteidigungskompetenz hat auch ein Aufwuchskonzept anzuschliessen. Aufwuchs erfolgt gemäss Definition in den Bereichen Doktrin, Organisation, Ausbildung, Material und Personal. Insbesondere ist sicherzustellen, dass durch heutige Entscheide ein späterer Aufwuchs nicht verunmöglicht oder übermässig erschwert wird.