…“239 Diese Gleichsetzung ist nicht ganz verständlich. Es leuchtet zwar ein, dass die Raumsicherung und die Verteidigung jene Leistungen der Sicherheitspolitik sind, die ausschliesslich von der Armee erbracht werden können. Es überzeugt auch, dass die Armee diese Fähigkeiten erhalten muss. Die Begriffe beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Fragen und können daher nicht gleichgesetzt werden. Eine Begriffsklärung der Verteidigungskompetenz ist an dieser Stelle nicht erforderlich. Immerhin soviel: Es geht darum, das militärische Denken und Handeln weiterhin zu schulen. Aus diesem Grund wird primär das Gefecht der verbundenen Waffen, allenfalls der teilstreitkräfteübergreifende