der beiden Weltkriege hat die Schweizer Armee nach heutiger Diktion keine Verteidigungsoperationen, sondern Raumsicherungsoperationen durchgeführt. Gerade im Bereich der (ehemaligen) präventiven Raumsicherung ist jedoch dem Umstand Rechung zu tragen, dass während langer Zeit die geltende Verfassung zu beachten ist.