- Der Bund ist im Bereich der Sicherheit verstärkt zuständig; Gefahren und Störungen erreichen die Schwelle bundesweiter Dimension. - Die Instrumente der Bundesintervention und der Bundesexekution ermöglichen eine Einflussnahme in den kantonalen Hoheitsbereich. - Bundesrat und Parlament sind in der Lage, verfassungsunmittelbares Recht zu setzen. Allen Massnahmen ist gemeinsam: Notrecht liegt nicht vor, alle skizzierten Massnahmen finden im Rahmen der geltenden Verfassung statt.