Bei Raumsicherungsoperationen liegen Einsatz- und Führungsverantwortung gemäss Reglement bei der Armee. Jüngste Ergänzungen zum Reglement weichen jedoch von diesem Grundsatz ab. Die Einsatzverantwortung wird in gegenseitigen Absprachen zwischen den zivilen Behörden und der Armee geregelt. Die Festlegung der Einsatzart der Armee bei Raumsicherungsoperationen (Assistenzdienst/Aktivdienst) durch die politischen Entscheidungsträger (Bundesversammlung, Bundesrat) erfolgt nach Absprache mit den Gesuch stellenden Behörden230.