Raumsicherung ist ein operativer Begriff. Er ist ein Teil des militärstrategischen Armeeauftrags „Raumsicherung und Verteidigung“ gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000. Mit diesem militärstrategischen Auftrag wird die Verteidigung gemäss Art. 58 BV wahrgenommen. In diesem Sinn zählt die Raumsicherung zur Verteidigung gemäss Art. 58 BV.