a) Zum Begriff der Raumsicherung Im Rahmen der operativen Führung ist der Begriff der Raumsicherungsoperationen klar definiert: Operationstyp mit dem Ziel, die zivile und militärische Führungs- und Funktionsfähigkeit sowie die Kontrolle des Territoriums und des Luftraums im Falle einer Bedrohung strategischen Ausmasses zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen. Im Vordergrund stehen dabei Schutz und Gegenmassnahmen im Verbund mit den zivilen Behörden223. Die Botschaft zum Entwicklungsschritt 2008/11 verwendet den Begriff der Raumsicherung, nimmt jedoch die Definition nicht auf. Der Bundesrat geht hingegen auf die militärischen Aufgaben ein,