Für die vorliegenden Erörterungen kann darauf abgestellt werden, dass der Sicherheitspolitische Bericht 2000, das Armeeleitbild XXI und das Militärgesetz in der Fassung von 2004 nach wir vor die gültigen Grundlagendokumente der Armee sind. Auch die Aufträge der Armee, die Ausgestaltung der Dienstpflicht und der Armeebestand bleiben unverändert213.