a) Keine neue Armeereform Der Entwicklungsschritt 2008/11 der Schweizer Armee stellt formal eine Teilrevision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee dar; die finanziellen Konsequenzen sollen mit einer Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes abgesichert werden210. Inhaltlich ist der Entwicklungsschritt 2008/11 nach Ansicht des Bundesrates keine neue Armeereform wie es die Armeereformen 95 und XXI waren, sondern er bewegt sich „innerhalb des Rahmens, der vom Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und vom Armeeleitbild XXI abgesteckt ist.“211