203 Die Frage der Verfassungsmässigkeit wurde indessen aus dem Kreis einiger Offiziersgesellschaften angezweifelt. Diese Haltung wurde untermauert durch ein Gutachten, welches durch den deutschen Professor ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER erstattet wurde. Der Gutachter argumentiere jedoch nicht mit dem schweizerischen Verfassungsrecht, sondern stützte sich auf staatstheoretische Überlegungen. Entsprechend negativ fiel die Bewertung des Gutachtens in der Fachwelt aus; vgl. RENÉ RHINOW, Ist das Projekt Armee XXI verfassungswidrig? Überlegungen zu einem deutschen Gutachten, NZZ Nr. 151 vom 3. Juli 2001, S. 14.