b) Negativ: Keine Fähigkeit zur Verteidigung aus dem Stand Der Verteidigungsauftrag von Art. 58 Abs. 2 BV verlangt hingegen nicht, dass die Armee in jedem Zeitpunkt in der Lage sein muss, eine Verteidigungsoperation gegen einen konventionellen kriegerischen Angriff durchführen zu können. Dies insbesondere aus folgenden Gründen: