operativen Doktrin lassen sich auch Aussagen zum Wesen der Verteidigung und der des Militärischen überhaupt gewinnen: CLAUSEWITZ definiert die Strategie als „Gebrauch des Gefechts zum Zwecke des Krieges“198. Moderner formuliert hiesse dies: Anwendung oder Androhung militärischer Gewalt zur Erreichung sicherheitspolitischer Ziele. Die Verteidigungshandlung ist demzufolge die Anwendung oder Androhung militärischer Gewalt zur Abwehr eines Angriffes.