Solange man sich nicht in diesem Bereich bewegt, kann von einer Verletzung der Verfassung nicht die Rede sein. Ob der verfassungsmässige Auftrag zur Verteidigung des Landes erfüllt ist oder nicht, kann definitionsgemäss erst in Zukunft und mit Blick auf eine konkrete Bedrohung beurteilt werden. Mit anderen Worten: Eine Armee in Friedenszeiten kann nicht verteidigen. Bis dahin können allenfalls die bereitgestellten Elemente zur Erfüllung dieses Auftrags bewertet werden.