a) Historische Auslegung Die bisherigen Aussagen zur Bedeutung von Kriegsverhinderung und Verteidigung stützen sich im Wesentlichen auf die Materialien zu Art. 58 BV und Art. 1 MG als deren Vorläufer sowie auf die sicherheitspolitischen Berichte. Die Auslegung hat sich bisher also auf die historische Methode konzentriert184. Die Aussagen könne wie folgt zusammengefasst werden: