dd) Situierung in Ausbildungsdienst, Assistenzdienst, Aktivdienst, Friedensförderungsdienst Schliesslich ist die Verteidigung im Rahmen der Dienstarten der Armee gemäss MG einzuordnen. Hierzu kurz: Verteidigung ist Aktivdienst (Art. 76 ff. MG) über alle Operationstypen. Existenzsicherung wird dagegen im Rahmen des Assistenzdienstes (Art. 67 ff. MG) oder des Ausbildungsdienstes (Art. 41 MG) geleistet, und Friedensförderung findet im Rahmen des Friedensförderungsdienstes (Art. 66 ff. MG) statt.