bb) Normale, besondere und ausserordentliche Lage Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 verwendet zur Einordnung von Bedrohungen und Gefahren sowie der geeigneten Mittel (-kombinationen) und Vorgehensweisen zu ihrer Bewältigung die Begriffe normale Lage, besondere Lage und ausserordentliche Lage181. Die Begriffe werden wie folgt definiert182: - Normale Lage: Situation, in der ordentliche Verwaltungsabläufe zur Bewältigung der anstehenden Probleme und Herausforderungen ausreichen. - Besondere Lage: Situation, in der gewisse Staatsaufgaben mit den normalen Verwaltungsabläufen nicht mehr bewältigt werden können.