Die Offenheit des Verteidigungsbegriffs im Sinne des Sicherheitspolitischen Berichts 2000 zeichnet sich auch bereits in den Materialien zum Militärgesetz in der Fassung von 1995 ab: „Wenn in diesem Armeeauftrag die Verteidigung der Schweiz gefordert wird, ist das überhaupt nicht geographisch gemeint, sondern es geht bei der Verteidigung auch um Werte, es geht um Kultur, um Identitäten.“175 Vorliegend kann für den verfassungsrechtlichen Gebrauch zunächst von diesem weiten Verteidigungsbegriff ausgegangen werden. c) Situierung und verwandte Begriffe