Der Sicherheitspolitische Bericht 2000 definiert die sicherheitspolitische Aufgabe der Verteidigung folgendermassen: „Die Schweiz bewahrt die Fähigkeit, ihre Souveränität, ihr Territorium, ihren Luftraum und ihre Bevölkerung gegen die Androhung und Anwendung von Gewalt strategischen Ausmasses zu schützen und zu sichern.“174 Der Verteidigungsbegriff bezieht sich damit nicht ausschliesslich auf einen konventionellen militärischen Angriff, sondern generell auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt strategischen Ausmasses. Der Begriff ist auch hinsichtlich des zu verteidigenden Ziels offen: Souveränität, Territorium, Luftraum, Bevölkerung.