Der Sicherheitspolitische Bericht 1990 hält an der Kriegsverhinderung durch Verteidigungsfähigkeit fest und bezieht sich hierbei auf eine engere Definition der militärischen Verteidigung: „Die Verteidigungsfähigkeit beinhaltet sowohl den Willen als auch die Kraft, einen Krieg durchzustehen und mindestens einen Teil unseres Territoriums zu behaupten. Zur Durchhaltefähigkeit gehört, Gewaltandrohungen und Erpressungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, gestützt auf ausreichende Schutzvorkehrungen zurückweisen zu können. Dazu zählt schliesslich auch der Widerstand im besetzten Gebiet, der unseren Unabhängigkeitswillen fortdauernd manifestieren soll.“172