Der Sicherheitspolitische Bericht 1972 sah sich mit einer konkreten militärischen Bedrohung konfrontiert. Der Begriff der Verteidigung erscheint zunächst in der Verteidigungsbereitschaft (Dissuasion)170. Sie ist nach heutiger Diktion im Rahmen der Kriegsverhinderung zu erreichen. Sodann definiert der Bericht den Verteidigungsfall als jene Situation, in welcher ein konventioneller Krieg gegen unser Land geführt ist171. Schliesslich konzipiert er die Gesamtverteidigung als Ausrichtung aller betroffenen Organen von Bund und Kantonen auf die Verteidigung.