Vorliegend geht es jedoch ausschliesslich um Verteidigung im strategischen, im sicherheitspolitischen Sinn. Dies ist die Dimension, in welcher die Verfassung und das Gesetz den Begriff verwenden. Auf dieser Stufe ist Verteidigung nicht definiert. Im Gegenteil: Die gegenwärtige sicherheitspolitische Diskussion wird auch um den Verteidigungsbegriff geführt169. Die jeweiligen Lösungsansätze zeigen deutlich, dass das Begriffsverständnis von „Verteidigung“ eng mit den sicherheitspolitischen Zielvorstellungen verbunden ist. Zu untersuchen ist deswegen, wie die Sicherheitspolitik den Begriff bisher verwendet hat.