Der Gesetzgeber lehnte es ab, per Gesetz die künftige Handlungsfreiheit der Armeeführung einschränken. Bundesrat KASPAR VILLIGER hat auf die Situation im Zweiten Weltkrieg hingewiesen, als General Guisan die Armee auf die Gempen/Limmattal/Sargans-Stellung und später in das Réduit zurückführte164. - Verteidigung bedeutet schliesslich, dass nicht nur das Land, sondern insbesondere auch dessen Bevölkerung verteidigt wird. Im Übrigen war vor allem umstritten, ob der Ordnungsdienst, also die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, als Aufgabe der Armee zu gelten habe. Ein Streichungsantrag der Ratslinken wurde jedoch abgelehnt165.