- Verteidigung bedeutet, dass im Fall eines Angriffs der Verteidigungskampf grundsätzlich ab Landesgrenze geführt wird. Die Räte haben zwar einen expliziten Auftrag zum Schutz des Grenzraumes verworfen, die grundsätzliche Absicht, das gesamte Landesgebiet zu verteidigen, aber mehrfach betont163. Der Gesetzgeber lehnte es ab, per Gesetz die künftige Handlungsfreiheit der Armeeführung einschränken.