Aus den Beratungen der eidgenössischen Räte zum Militärgesetz in der Fassung von 1995 können folgende Hauptaussagen über den Armeeauftrag der Kriegsverhinderung und Verteidigung herauskristallisiert werden: - Verteidigung bedeutet, dass die Schweiz keine Angriffsarmee hat162. Der Armeeauftrag ist ein rein defensiver. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass die Verteidigung aktiv geführt wird und auf militärstrategischer Stufe Elemente des Angriffs enthält. - Verteidigung bedeutet, dass im Fall eines Angriffs der Verteidigungskampf grundsätzlich ab Landesgrenze geführt wird.