- den militärischen Widerstand auch in besetzten Gebieten fortsetzt.“157 Das Armeeleitbild 95 hat die Armeeaufträge in Teilkonzepten vertieft. Kriegsverhinderung knüpft an das Konzept der Abhaltewirkung durch Verteidigungsbereitschaft (Dissuasion), an den erkennbaren Willen zur Selbstbehauptung und Verteidigung: „Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Armee fähig ist, einem modern bewaffneten Gegner effizient Widerstand zu leisten, aber auch bei Gewaltanwendung unterhalb der Kriegsschwelle wirksamen Schutz zu bieten.“158 Soweit sich das Armeeleitbild 95 zur Verteidigung äussert, befasst es sich mit dem Konzept, wie die Schweiz im Angriffsfall die Verteidigung führen würde159.