3 Sie unterstützt die zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen: a. bei der Abwehr von schwer wiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit; b. bei der Bewältigung von anderen ausserordentlichen Lagen, insbesondere im Falle von Katastrophen im In- und Ausland. 4 Sie leistet Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen.