Das Armeeleitbild XXI scheint an der besonderen Gewichtung der Verteidigung (samt Raumsicherung) festzuhalten. Gleich in der Einleitung steht: „Der zentrale Auftrag bleibt die Verteidigung des Landes gegen militärische Bedrohungen.“150 Dieser Befund hält einer genaueren Betrachtung allerdings nicht stand: Das Armeeleitbild XXI analysiert die Aufträge gemäss Sicherheitspolitischem Bericht 2000 und hält fest, die Reihenfolge der Aufträge entspreche „dem gestützt auf die Bundesverfassung erarbeiteten sicherheitspolitischen Konzept, nicht jedoch einer bestimmten Gewichtung.