Die Botschaft zum Militärgesetz äussert sich nicht zur Rangordnung der Aufträge. In der parlamentarischen Beratung betonte Bundesrat VILLIGER zwar die neue Multifunktionalität der Armee, bezeichnete aber gleichwohl die Kriegsverhinderung und Verteidigung als den zentralen Auftrag der Armee142. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die verschiedenen Armeeaufträge grundsätzlich als gleichwertig erachte143.