Der Bundesrat hat im Entwurf zu Art. 1 MG in der Fassung von 1995 gegenüber dem Armeeleitbild 95 die Reihenfolge der Aufgaben der Armee geändert. An erster Stelle erscheinen Kriegsverhinderung und Verteidigung; die Friedensförderung schliesst den Aufgabenkatalog ab. Alle Aufgaben sind hierarchisch gleichgestellt.