Die Armee dient den Zwecken der Eidgenossenschaft, indem sie folgende Aufgaben wahrnimmt: a. sie trägt zur Kriegsverhinderung bei; b. sie verteidigt die Schweiz und ihre Bevölkerung und trägt zu deren Schutz bei; c. sie unterstützt die zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen, bei der Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit; d. sie hilft den zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen, bei der Bewältigung von andern ausserordentlichen Lagen, insbesondere im Falle von Katastrophenereignissen im In- und im Ausland;