Ausserhalb der Aufgabennormen beeinflussen weitere Verfassungsbestimmungen die Ordnung der Sicherheitspolitik und den Einsatz der Armee: Der Teil über die Bundesbehörden definiert die Befugnisse von Bundesrat und Bundesversammlung für äussere und innere Sicherheit, zum Aufgebot von Truppen und zur Wahl des Generals124.